APOTHEKERIN | HEILPRAKTIKERIN
KOSTEN
ERSTANAMNESEGESPRÄCH
60min - 90,00 €
FOLGEBEHANDLUNG
30min - 30,00 €
KURZBEHANDLUNG OHNE VOLLSTÄNDIGE ANAMNESE
bis 20min - 20,00 €
Bitte beachten Sie :
PRIVATKRANKENVERSICHERTE
Privatkrankenkassenversicherte sollten genau in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können sich Privatkrankenkassenversicherte an der GebüH orientieren.
BEIHILFEVERSICHERTE
Beihlifeversicherte können sich an der GebüH orientieren.
Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren. Allerdings streicht die Beihilfe immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen. Bitte klären Sie ggf. die Details mit Ihrer Beihilfestelle.
ZUSATZVERSICHERTE
Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die den Heilpraktiker mit einschließt, müssen aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind.
Je nach Versicherer variieren die Leistungen von einer Erstattung aller Heilpraktikerkosten, der Erstattung aller Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, oder auch einer Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag.
GESETZLICH KRANKENVERSICHERTE
Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur - durch die rechtlichen Bestimmungen, denen sie unterliegen - mit Ärzten, Krankengymnasten und Masseuren, mit denen sie Verträge und Vereinbarungen über die Kassenärztliche Vereinigung getroffen haben, abrechnen. Nur in Sonderfällen kann, wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen, mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden, die im Einzelfall entschieden wird.
Ansonsten müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen.